Steuern: Bund, Kanton und 119 % Gemeindesteuer — Material für deine Treuhänderin
Wir geben keine Steuerberatung, und wir tun auch nicht so. Was hier steht, ist öffentlich nachlesbares Material, damit du mit konkreten Fragen zu einer Fachperson gehst statt mit einem vagen Gefühl. Hast du noch niemanden, stellen wir auf Wunsch einen Kontakt her.
Das Wichtigste zuerst, weil es oft verwechselt wird: Die Schweiz kennt keine Gewerbesteuer wie Deutschland. Es gibt keinen Hebesatz auf einen Gewerbeertrag. Stattdessen stapeln sich drei Ebenen auf dasselbe Einkommen: Bund, Kanton und Gemeinde.
Die drei Ebenen, am 30. Oktober 2026 bei den zuständigen Stellen nachgelesen
| Ebene | Was gilt und wer es festsetzt |
| Bund | Die direkte Bundessteuer auf das Einkommen natürlicher Personen ist progressiv; die Bundesverfassung begrenzt den Höchstsatz in Art. 128 auf 11,5 % des Einkommens natürlicher Personen. Dieser Deckel steht seit 1975. |
| Kanton Zürich | Hier wird nicht direkt ein Prozentsatz erhoben, sondern eine «einfache Staatssteuer» berechnet und dann mit einem Steuerfuss multipliziert. Der Kantonsrat hat den Staatssteuerfuss für 2026 und 2027 auf 95 % festgesetzt, nach 98 % in den Jahren 2024 und 2025. |
| Stadt Zürich | Dieselbe einfache Staatssteuer wird zusätzlich mit dem Gemeindesteuerfuss multipliziert. Im Beschluss des Gemeinderats vom 11. Dezember 2025 steht es wörtlich: «Die ordentlichen Gemeindesteuern für das Jahr 2026 werden auf 119 Prozent der einfachen Staatssteuer festgesetzt.» Das ist unverändert gegenüber 2024 und 2025; der Stadtrat hatte in seinem Antrag ausdrücklich geschrieben, er wolle den Steuerfuss unverändert bei 119 Prozent lassen, weil für eine Senkung kein Spielraum bleibe, beantrage aber auch keine Erhöhung — geplant war für 2026 ein Defizit von 351,9 Millionen Franken. |
Dazu kommt, wenn du einer Landeskirche angehörst, die Kirchensteuer; die kantonale Übersicht der Gemeindesteuerfüsse führt sie separat.
Die Steuererklärung. Das kantonale Kreisschreiben für 2026 verlangt, dass alle natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2025 im Kanton Zürich Wohnsitz hatten oder dort Grundstücke oder Betriebsstätten besassen, eine Erklärung einreichen — Frist war der 31. März 2026, online über zh.ch/steuererklaerung oder über das Scanning-Center. Für das Steuerjahr 2026 gilt dieselbe Mechanik mit dem Stichtag 31. Dezember 2026; das genaue Datum und die Erstreckungsregeln für dieses Jahr habe ich nicht verifiziert gefunden, schau sie auf zh.ch/steuererklaerung nach, statt dich auf eine Jahreszahl aus einem Blog zu verlassen.
Mehrwertsteuer: die 100'000-Franken-Schwelle. Der Normalsatz liegt laut Eidgenössischer Steuerverwaltung seit dem 1. Januar 2024 bei 8,1 % (reduzierter Satz 2,6 %, Sondersatz Beherbergung 3,8 %). Steuerpflichtig wird ein Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken aus steuerbaren Leistungen. Ob OnlyFans-Einnahmen in deinem Fall darunterfallen und wie sie zu qualifizieren sind — Leistung an eine Plattform im Ausland, Ort der Leistung, allfällige Befreiung —, ist genau die Frage für deine Treuhänderin. Wir haben keine Antwort darauf und behaupten auch nicht, eine zu haben.
AHV, IV und EO: die Zahl, die man in Deutschland nicht kennt. Wer selbstständig erwerbend ist, zahlt die Beiträge vollständig selbst. Nach dem offiziellen Merkblatt 2.02 der Informationsstelle AHV/IV, Stand 1. Januar 2026:
Beiträge der Selbstständigerwerbenden ab einem Jahreseinkommen von 60'500 Franken
| Versicherung | Satz |
| AHV | 8,1 % |
| IV | 1,4 % |
| EO | 0,5 % |
| Total | 10,0 % |
Der Satz von 10,0 % greift ab einem Jahreseinkommen von 60'500 Franken. Darunter gilt die sinkende Beitragsskala: Sie beginnt bei 10'100 Franken, der tiefste Satz liegt bei 5,371 %, und sie steigt in Stufen bis 9,321 % bei 60'500 Franken. Verdienst du weniger als 10'100 Franken im Jahr, entrichtest du den Mindestbeitrag von 530 Franken. Die Ausgleichskassen erheben zusätzlich Verwaltungskostenbeiträge von maximal 5 % der Beiträge. Und ein Detail, das für viele zutrifft: Übst du die selbstständige Tätigkeit im Nebenberuf aus und beträgt das Jahreseinkommen daraus höchstens 2'500 Franken, werden Beiträge nur auf deinen Wunsch erhoben.
Zwei Rechenbeispiele, rein zur Veranschaulichung: Bei 60'000 Franken Erwerbseinkommen gilt der Satz der Skala für die Stufe 58'000 bis 60'500, also 8,951 % — das sind 5'370,60 Franken. Bei 80'000 Franken greift der volle Satz von 10,0 %, also 8'000 Franken. Dazu kommen die Verwaltungskostenbeiträge.
Was wir nicht wissen: ob dein Steueramt deine Tätigkeit als selbstständige Erwerbstätigkeit einordnet, wie die Mehrwertsteuer auf eine Zahlung aus London zu behandeln ist und was nach allen drei Steuerebenen bei dir übrig bleibt. Das sind drei Fragen für eine Fachperson, und jede einzelne kann deine Rechnung stärker verändern als alles, was auf dieser Seite steht.